StartseiteÜber unsPreiseBestellungWie bezahlenReferenzenKontakt

Neuigkeiten

18.08.2010

Arbeitsfolge des Übersetzungsbüros ÀventA während der Festtage:

  • Am 21. August arbeiten wir bis 16:00 Uhr
  • 23.-24. August sind Ruhetage
  • Am 25. August  arbeiten wir wie gewöhnlic

02.08.2010

Das Übersetzungsbüro AventA teilt hiermit den Kunden mit, dass Deutschland den Eintritt der Ukraine in die Haager Konvention anerkannt hat...

>>>

Aktuelle Angebote

18.08.2010

Technischer Boom

Vom 01.08.2010 bis zum 30.09.2010 bietet das Übersetzungsbüro AventA die unerhörten Tarife für Übersetzung der Fachtexte * - UAH 45,00** an

29.06.2010

Dringender Auftrag für alle diejenigen, die viel für ihr Geld bekommen.

Vom 1. bis zum 30. Juli 2010 inkl. bietet das Übersetzungsbüro AventA das Sonderangebot „Dringende Übersetzung“ an....

>>>

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen

Notarielle Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen

Das Übersetzungsbüro 'AventA' bietet die folgenden Leistungen in der notariellen Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen an:

  1. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung
  2. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde
  3. Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Fotokopie
  4. Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor Ort

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung

bzw. in juristischer Fachsprache - notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in.

Erforderliche Urkunden:

Urschrift bzw. ordnungsgemäße Abschrift.

Beurkundung:

Die Übersetzung wird entweder an die Urschrift der Urkunde, falls sie die Urschrift noch nötig haben werden, oder an die Abschrift der Urkunde geheftet. Dabei wird nur die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in, d.h. die Richtigkeit der Übersetzung beglaubigt.

Varianten:  

  • öffentlicher Notar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.
  • Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim öffentlichen Notar: 3 bis 4 Werktage
beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde

bzw. in juristischer Fachsprache - notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in mit der gleichzeitigen Beglaubigung der von der Urschrift gemachten Abschrift.

Erforderliche Urkunden:

Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird.

Beurkundung:

Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Abschrift der Ukrunde wird an die Übersetzung geheftet. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel 'Fotokopie' versehen, die Rückseite der Abschrift enthält die notarielle Beglaubigung: der Notar beglaubigt gleichzeitig die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in und die Richtigkeit der Abschrift.

Varianten:  

  • öffentlicher Notar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.
  • Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim öffentlichen Notar: 3 bis 4 Werktage
beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Abschrift

Erforderliche Urkunden:

Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird.

Beurkundung:

Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel 'Fotokopie' versehen, die Rückseite der Abschrift enthält den notariellen Stempel, somit wird die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt.

Varianten:  

  • öffentlicher Notar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.
  • Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Anfertigungsdauer:

beim öffentlichen Notar: 3 bis 4 Werktage
beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage

Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor

Von dieser Leistung wird Gebrauch gemacht, wenn ein Ausländer eine Rechtshandlung beim Notar beurkunden läßt.

Erforderliche Urkunden:

Bestellung vor 1 bis 2 Tagen

Beurkundung:

vorausgesetzt, dass 50 % vom Gesamtwert des Auftrages vorausbezahlt wird.

Preis:  

Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen.

Wichtig:

  • deutliche Angabe des Einsatzortes und der Uhrzeit, Zurverfügungstellung der erforderlichen Informationen
  • die erforderliche Fachrichtung des/der Übersetzes/in gemäß Diplom genauer formulieren

Anforderungen an Urkunden und Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung

Für die Rückfragen in Bezug auf die erforderliche Beglaubigung von jeweiligen Urkunden und die Anforderung an die Ausfertigung der Urkunden und der Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne als Online-Beratung zur Verfügung.

B. Khmelnitskogo Str., 88-92, Kiew

Tel.: +38 044 288-28-69, 235-05-97

E-mail: aventa@aventa.com.ua




         chat

B. Khmelnitskogo Str., 88-92, Kiew

Tel.: +38 044 288-28-69, fax: 235-05-97

ICQ: 376539282

Skype: aventa.ua