Notarielle Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen
Das Übersetzungsbüro ‚AventA‘ bietet die folgenden Leistungen in der notariellen Beglaubigung der Übersetzung und der Unterlagen an:
- Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung
- Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde
- Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Fotokopie
- Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor Ort
Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung
bzw. in juristischer Fachsprache – notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in.
Erforderliche Urkunden: | Urschrift bzw. ordnungsgemäße Abschrift. |
Beurkundung: | Die Übersetzung wird entweder an die Urschrift der Urkunde, falls sie die Urschrift noch nötig haben werden, oder an die Abschrift der Urkunde geheftet. Dabei wird nur die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in, d.h. die Richtigkeit der Übersetzung beglaubigt. |
Varianten: | Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen. |
Anfertigungsdauer: | beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage |
Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Übersetzung und der Abschrift in einer Urkunde
bzw. in juristischer Fachsprache – notarielle Beglaubigung der Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in mit der gleichzeitigen Beglaubigung der von der Urschrift gemachten Abschrift.
Erforderliche Urkunden: | Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird. |
Beurkundung: | Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Abschrift der Ukrunde wird an die Übersetzung geheftet. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel ‚Fotokopie‘ versehen, die Rückseite der Abschrift enthält die notarielle Beglaubigung: der Notar beglaubigt gleichzeitig die Echtheit der Unterschrift des/der Übersetzes/in und die Richtigkeit der Abschrift. |
Varianten: | Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen. |
Anfertigungsdauer: | beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage |
Notarielle Beglaubigung der Richtigkeit der Abschrift
Erforderliche Urkunden: | Urschrift, von der die Abschrift gemacht wird. |
Beurkundung: | Von der Urschrift wird eine Abschrift (d.h. Fotokopie) gemacht. Die Titelseite der Abschrift wird mit dem notariellen Stempel ‚Fotokopie‘ versehen, die Rückseite der Abschrift enthält den notariellen Stempel, somit wird die Richtigkeit der Abschrift beglaubigt. |
Varianten: | Privatnotar. Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen. |
Anfertigungsdauer: | beim Privatnotar: 1 bis 2 Werktage |
Einsatz des/der Dipl. Übersetzes/in beim Notar vor
Von dieser Leistung wird Gebrauch gemacht, wenn ein Ausländer eine Rechtshandlung beim Notar beurkunden läßt.
Erforderliche Urkunden: | Bestellung vor 1 bis 2 Tagen |
Beurkundung: | vorausgesetzt, dass 50 % vom Gesamtwert des Auftrages vorausbezahlt wird. |
Preis: | Die weiteren Informationen zu Preisen können Sie unter Link Preise herunterladen. |
Wichtig: |
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Anforderungen an Urkunden und Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung
Für die Rückfragen in Bezug auf die erforderliche Beglaubigung von jeweiligen Urkunden und die Anforderung an die Ausfertigung der Urkunden und der Übersetzungen zu nachfolgender notarieller Beglaubigung stehen wir Ihnen gerne als Online-Beratung zur Verfügung.